Der Beitritt zum Verein erfolgt durch einen schriftlichen Antrag an den Vorstand des Vereins.
Der Vorstand leitet den Antrag an den Zulassungsausschuss (Fachbeirat) weiter.
Der Zulassungsausschuss überprüft die Aufnahmekriterien und lädt den Antragssteller zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.
Nach Abschluss des Antragsverfahrens entscheidet der Zulassungsausschuss innerhalb eines Monats über den Antrag und teilt das Ergebnis schriftlich dem Antragssteller mit.
Der Zulassungsausschuss ist grundsätzlich berechtigt, die Aufnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern, auch wenn die Aufnahmebedingungen vollständig erfüllt sind.
In begründeten Fällen kann der Fachbeirat auch ohne Fachgespräch über die Zulassung entscheiden.