Als "Allrounder" bezeichnen wir freiberufliche Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. Freiberufler i.S.d. PartGG), die über ein breites und umfangreiches Fach- und Erfahrungswissen in einer Vielzahl von Fachbereichen verfügen, ohne in einem speziellen Bereich spezialisiert zu sein.
Allrounder führen i.d.R. die Erstberatungen durch, vor allem dann, wenn die Themen- und Fragestellungen mit dem Mandanten zu erarbeiten sind
Sie begleiten und koordinieren ggfs die Einbeziehung der spezialisierten Fachberater und sichern somit den Informationsaustausch zwischen den Beratern und dem Mandant.