Gebäude des Bundes der Fachberater

ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, Fachberaterzentren, Vereine, Verbände und sonstige Organisationen werden, die als Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstiger Freiberufler i.S.d. PartGG tätig sind.

Voraussetzung hierbei ist, dass die jeweilige Personengruppe bzw. Vereinigung aus natürlichen Personen besteht, die als Vertreter der freien Berufe i.S.d. PartGG zur Beratung zugelassen sind. In diesem Zusammenhang können auch Mitarbeiter der o. g. Vertreter der freien Berufe Mitglieder des Vereins werden.

 

 

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Barbara Lorenz

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