Gebäude des Bundes der Fachberater

ordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen, Fachberaterzentren, Vereine, Verbände und sonstige Organisationen werden, die als Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder sonstiger Freiberufler i.S.d. PartGG tätig sind.

Voraussetzung hierbei ist, dass die jeweilige Personengruppe bzw. Vereinigung aus natürlichen Personen besteht, die als Vertreter der freien Berufe i.S.d. PartGG zur Beratung zugelassen sind. In diesem Zusammenhang können auch Mitarbeiter der o. g. Vertreter der freien Berufe Mitglieder des Vereins werden.

 

Hinweis:

Interessieren Sie sich für die Veranstaltungen eines regionalen Fachberaterzentrums und wollen z.B. an den Beratertagen (6 x jährlich) sowie den öffentlichen Veranstaltungen als Referent oder Besucher teilnehmen, so können Sie direkt beim jeweiligen Fachberaterzentrum das Modul "Veranstaltungen" wählen (= Mitgliedschaft Classic).

  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen eines regionalen Fachberaterzentrums
  • Teilnahme an Beratermeetings eines regionalen Fachberaterzentrums

Mitglieder eines regionalen Fachberaterzentrums sind obligatorisch Mitglied im Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. (= Mitgliedschaft comfort)

  • Vollmitgliedschaft in einem regionalem Fachberaterzentrum

 

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Ansprechpartnerin

Barbara Lorenz

Barbara Lorenz

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