Wir erwarten von unseren Beratern hohe fachliche und persönliche Qualität.
Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen als Freiberufler oder als gewerblicher Fachberater.
Eine Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft ist nur auf schriftlichen Antrag möglich.
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid des Zulassungsausschusses.
Neben weiteren Zulassungskriterien ist die Anerkennung des Beraterleitbildes unabdingbare Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.