Gebäude des Bundes der Fachberater

Aufnahmekriterien

Ordentliche Mitglieder
 

Status: Allrounder

  • Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und andere  
    Freiberufler im Sinne des § 1 Abs. 2 PartGG
  • mindestens 3-jährige praktische Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Tätigkeitsschwerpunkte in mittelstandsrelevanten Sachverhalten
  • Bereitschaft, zeitliche Ressourcen für Beratungsanfragen zur Verfügung zu stellen
  • Akzeptanz des Beratungsleitbildes (Ehrenkodex) sowie des Qualitätsmanagementsystems
  • persönliche Vorstellung (Fachgespräch)

Status: spezialisierter Berater

Zulassungskriterien wie "Allrounder", zusätzlich:
  • Nachweis der Spezialisierung durch die
    o Qualifikation als Fachberater (BStBK, DStV e.V. o.ä.) oder
    o Qualifikation als Fachanwalt oder
    o mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Tätigkeitsgebiet

Hinweis:
Die Mitgliedschaft (ordentliche Mitgliedschaft und Fördermitgliedschaft) ist personenbezogen (nicht institutionsbezogen)

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Ansprechpartnerin

Barbara Lorenz

Barbara Lorenz

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