Aus Gründen der Qualitätssicherung ist das Zertifikat auf 2 Jahre begrenzt.
Auf Antrag ist alle 2 Jahre eine Rezertifzierung möglich.
Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:
(1) Nachweis der jährlichen Teilnahme an einer bAV-bezogenen Pflichtfortbildungsveranstaltung ( 4 Std - Präsenzkurs ) des DVVS e.V. /BUND der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. und
(2) weitere Fortbildungsnachweise mit einem Zeitäquivalent von jährlich 5 Std.
Alternativ:
Fortbildungsnachweise mit einem Zeitäquivalent von jährlich 10 Std, falls vom DVVS e.V. / Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. keine bAV-bezogene Pflichtfortbildungsveranstaltung angeboten wird.
Anträge auf Rezertifizierung richten Sie bitte unter Beifügung geeigneter Nachweise formlos an den BUND der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft.
Über die Anerkennung entscheidet die Prüfungskommission.