Um die Unabhängigkeit der freiberuflichen Beratern zu gewährleisten, können gewerblich tätige Berater nicht Mitglieder unseres Verbandes werden.
Dies ergibt sich insb. aus den einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen der Berufsordnung der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Sofern gewerblich tätige Berater allerdings die qualifizierten Zulassungsvoraussetzungen unseres Verbandes erfüllen, können Sie eine Fördermitgliedschaft beantragen.
Die Fördermitgliederschaft ist personenbezogen (nicht institutionsbezogen).
Interessieren Sie sich für die Veranstaltungen eines regionalen Fachberaterzentrums und wollen Sie an den Beratermeetings sowie den öffentlichen Veranstaltungen als Referent oder Besucher teilnehmen, so können Sie direkt beim jeweiligen Fachberaterzentrum das Modul "Veranstaltungen" wählen (= Mitgliedschaft "FBZ").