Für junge, gesunde und gut Verdienende ist die private Krankenversicherung häufig attraktiv.
Viele bereuen ihre Entscheidung aber später.
Die Verbraucherzentrale informiert in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest" ausführlich über die Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Dargestellt werden Szenarien für unterschiedliche Gruppen:
Berufsgruppe |
Lösung - beispielhafte, nicht abschließende -Aufzählung
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Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze |
Gehalt unter die Pflichtgrenze senken Aber Achtung: Haben Sie sich einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil sie durch die jährliche Anhebung der Entgeltgrenze mit ihrem Gehalt unter diesen Wert rutschten, dann geht das nur wenn sie arbeitslos werden und AloG I beziehen.
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Selbstständige |
Hauptberuflichkeit aufgeben oder zumindest so reduzieren, dass die selbstständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her deutlich unterhalb der übrigen Erwerbstätigkeiten liegt. Aber Achtung: Beschäftigen Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter gilt die Vermutung, dass Sie hauptberuflich selbstständig sind. |
Gesellschafter einer GmbH |
Änderungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich (z.B. keine Geschäftsführerfunktion, kein unternehmerisches Risiko)
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Ab dem 55. Geb.tag ist |
Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung (eigenes Einkommen (auch Miet- und Zinseinnahmen) max. 415 € bzw 450 € bei Minijob)
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Aber:
Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll. Die Alternative: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Die meisten Krankenversicherungsgesellschaften haben sich seit 2016 selbst verpflichtet, ihre Kunden transparent über Wechselmöglichkeiten zu informieren.
Folgende Möglichkeiten gibt es um Kosten zu sparen
Hinweis: Wer seinen Vertrag vor dem 21.12.2012 abgeschlossen hat, sollte möglichst nicht einen Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex) wechseln. Sonst ist für immer der Ausweg in den Standardtarif verbaut.
Den ausführlichen Bericht finden Sie in der Zeitschrift "Finanztest" Ausgabe 4/2016 S. 76ff.
Qualifizierte Berater finden Sie auch über das Internetportal www.fachberatersuche.de
Artikel vom: 18.04.2016