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Krankenversicherung Beiträge senken - aber wie?

Für junge, gesunde und gut Verdienende ist die private Krankenversicherung häufig attraktiv.

Viele bereuen ihre Entscheidung aber später.

Die Verbraucherzentrale informiert in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Finanztest" ausführlich über die Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.

Dargestellt werden Szenarien für unterschiedliche Gruppen:

Berufsgruppe

Lösung - beispielhafte, nicht abschließende -Aufzählung

Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

Gehalt unter die Pflichtgrenze senken

Aber Achtung: Haben Sie sich einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen, weil sie durch die jährliche Anhebung der Entgeltgrenze mit ihrem Gehalt unter diesen Wert rutschten, dann geht das nur wenn sie arbeitslos werden und AloG I beziehen.

Selbstständige

Hauptberuflichkeit aufgeben oder zumindest so reduzieren, dass die selbstständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her deutlich unterhalb der übrigen Erwerbstätigkeiten liegt.

Aber Achtung: Beschäftigen Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter gilt die Vermutung, dass Sie hauptberuflich selbstständig sind.

Gesellschafter einer GmbH

Änderungen des Gesellschaftsvertrages erforderlich (z.B. keine Geschäftsführerfunktion, kein unternehmerisches Risiko)

Ab dem 55. Geb.tag ist
der Zutritt zur gesetzlichen Krankenkasse meist versperrt

Wechsel in die beitragsfreie Familienversicherung (eigenes Einkommen (auch Miet- und Zinseinnahmen) max. 415 € bzw 450 € bei Minijob)

Aber:

Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist längst nicht für jeden sinnvoll. Die Alternative: ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung

Die meisten Krankenversicherungsgesellschaften haben sich seit 2016 selbst verpflichtet, ihre Kunden transparent über Wechselmöglichkeiten zu informieren.

Folgende Möglichkeiten gibt es um Kosten zu sparen

  • Leistungsverzicht Überprüfen Sie Ihren Vertrag nach Bestandteilen, auf die Sie ggfs verzichten wollen und wählen Sie ggfs einen anderen Vertrag (Tarifwechsel) Achtung: Wenn Sie den Selbstbehalt erhöhen, sollten Sie beachten, dass Sie diesen später in der Regel nicht mehr senken können. Vorsicht:

Hinweis: Wer seinen Vertrag vor dem 21.12.2012 abgeschlossen hat, sollte möglichst nicht einen Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen (Unisex) wechseln. Sonst ist für immer der Ausweg in den Standardtarif verbaut.

  • Standardtarif Die Leistungen entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Kasse. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen KV begrenzt (aktuell ca. 618 €), der tatsächliche Beitrag liegt aber häufig deutlich darunter Zugang zu diesem Tarif haben Sie, wenn Sie ihren Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen haben, mindestens 10 Jahre privat versichert sind und entweder mind. 65 Jahr alt sind oder mind. 55 Jahre alt sind und nicht mehr als derzeit 50.850 € brutto im Jahr verdienen.
  • Basistarif Dieser Tarif gilt nur in Extremfällen (z.B. Empfang von Sozialhilfe)

Den ausführlichen Bericht finden Sie in der Zeitschrift "Finanztest" Ausgabe 4/2016 S. 76ff.

Qualifizierte Berater finden Sie auch über das Internetportal www.fachberatersuche.de

Artikel vom: 18.04.2016

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