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Altverluste - die Zeit läuft nicht für alle ab!

"Altverluste" aus Wertpapiergeschäften können auch nach 2013 noch sinnvoll genutzt werden

Viele Anleger verfügen noch über Verlustvorträge, die aus dem Verkauf von Wertpapieren vor Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 stammen. Die Frist zur Nutzung solcher Spekulationsverluste nach altem Recht ("Altverluste") läuft Ende des Jahres ab. Anleger können Verluste also nur noch bis zum 31.12.2013 mit abgeltungsteuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen verrechnen. Diese "Neugewinne" können aus dem Verkauf von Wertpapieren, wie etwa Zertifikaten, Optionsscheinen, Aktien oder Anleihen stammen. Auch zeitanteilige Zinsansprüche, sogenannte Stückzinsen, aus dem Verkauf von Zertifikaten oder Anleihen zählen dazu.

Trotzdem macht die Realisierung der Verluste nicht für jeden Anleger Sinn.

Lesen Sie hierzu den Artikel von Christoph Leichtweiß.

Christoph Leichtweiß ist Finanzplaner und Portfoliomanager Er ist Fördermitglied im Bund der Fachberater in Steuern, Recht und Wirtschaft e.V. und Leiter des Fachausschusses "Finanz- und Kapitalanlagen, Banken- und Kapitalmarktrecht"

Artikel vom: 25.08.2013

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